Pausenrechner nach ArbZG
Wie viel Pause ist Pflicht – und wie viel Nettoarbeitszeit bleibt? Der Rechner wendet § 4 Arbeitszeitgesetz an: 30 Minuten ab mehr als 6 Stunden, 45 Minuten ab mehr als 9 Stunden.
Anwesenheit: 09:00 Std
Gesetzliche Pflichtpause (§ 4 ArbZG): 30 Minuten
Korrigierte Nettoarbeitszeit: 08:30 (8,50 Std)
Die gesetzliche Pausenregelung auf einen Blick
Eine Ruhepause ist eine im Voraus feststehende Unterbrechung der Arbeit zur Erholung. Nach § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hängt die Mindestdauer allein von der täglichen Arbeitszeit ab – nicht vom Beruf und nicht vom Wunsch der Beschäftigten. Entscheidend ist die reine Arbeitszeit (Bruttozeit ohne bereits genommene Pausen).
| Tägliche Arbeitszeit | Mindestpause | Aufteilbar in |
|---|---|---|
| bis 6 Stunden | keine Pflicht | – |
| mehr als 6 bis 9 Stunden | 30 Minuten | 2 × 15 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | 45 Minuten | 3 × 15 Minuten |
Rechenbeispiel: 08:00 bis 17:00 Uhr
Von 08:00 bis 17:00 Uhr beträgt die Anwesenheit 9 Stunden (Bruttozeit). Da die Arbeitszeit über
6 Stunden liegt, sind mindestens 30 Minuten Pause abzuziehen. Die Nettoarbeitszeit beträgt somit
8 Stunden 30 Minuten, also 8,5 Dezimalstunden. Erst ab mehr als 9 Stunden – etwa 08:00 bis
17:30 Uhr – greift die 45-Minuten-Pflicht.
Wichtige Regeln zur Pause
- Die Pause muss vor Arbeitsbeginn feststehen und die Arbeit tatsächlich unterbrechen.
- Sie darf nicht an Anfang oder Ende der Schicht gelegt werden (kein „später kommen, früher gehen“).
- Niemand darf länger als 6 Stunden ohne Pause beschäftigt werden (§ 4 Satz 3 ArbZG).
- Ruhepausen sind unbezahlt und zählen nicht zur Arbeitszeit – anders als kurze bezahlte „Kurzpausen“ mancher Tarifverträge.
- Für Jugendliche gelten strengere Werte nach dem JArbSchG (30 Min. ab 4,5 Std., 60 Min. ab mehr als 6 Std.).
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Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dieser Rechner und die Inhalte bieten eine allgemeine Orientierungshilfe auf Basis der angegebenen Annahmen und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext sowie Tarif- und Arbeitsvertrag.