Zeit richtig berechnen: Dauer, Arbeitszeit und Countdown
Eine exakte Zeitberechnung ist die Grundlage für faire Löhne, korrekte Rechnungen und verlässliche Planung. Ob Sie als Freelancer fakturierbare Stunden erfassen, als HR-Verantwortliche die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) prüfen oder einfach die Tage bis zu einem Termin zählen: Der Zeitrechner liefert auf die Minute genaue Ergebnisse – kostenlos, ohne Anmeldung und direkt im Browser.
So berechnen Sie die Stunden zwischen zwei Uhrzeiten
Ziehen Sie die Startzeit von der Endzeit ab. Sind die Minuten der Startzeit größer als die der Endzeit, „leihen“
Sie sich 60 Minuten von der Stundenstelle. Beispiel: von 09:15 bis 17:45 Uhr sind es
8 Stunden 30 Minuten. Endet die Schicht vor dem Start, läuft die Spanne über Mitternacht – dann
zählen Sie einfach in den Folgetag weiter (22:00 bis 06:00 Uhr ergibt 8 Stunden). Diese Bruttozeit
ist die reine Spanne, noch ohne Abzug von Pausen.
Brutto vs. Netto und die Umrechnung in Dezimalstunden
Die Nettoarbeitszeit ergibt sich, wenn Sie von der Bruttozeit die unbezahlten Pausen abziehen.
Für die Lohnbuchhaltung wird sie nicht im 60-Minuten-Takt, sondern in Dezimalstunden abgerechnet:
Dezimalstunden = Stunden + (Minuten ÷ 60). So sind 8 Stunden 45 Minuten exakt 8,75 Dezimalstunden.
Industrieminuten sind dabei Hundertstel einer Stunde – 30 echte Minuten entsprechen also 50 Industrieminuten (0,50 h),
nicht 30. Der Rechner liefert Netto, Brutto und Dezimalwert in einem Schritt, damit Sie den Betrag direkt mit dem
Stundensatz multiplizieren können.
Pausen, Ruhezeiten und Nachtarbeit nach dem ArbZG
Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als 6 Stunden Arbeit mindestens 30 Minuten und bei mehr als 9 Stunden 45 Minuten Pause vorgeschrieben. Zwischen zwei Schichten gilt eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG), die werktägliche Höchstarbeitszeit liegt bei 8 Stunden – ausnahmsweise 10 Stunden mit Ausgleich (§ 3). Arbeit von mehr als 2 Stunden zwischen 23:00 und 6:00 Uhr gilt als Nachtarbeit und begründet Anspruch auf Zuschlag oder Freizeitausgleich (§ 6). Alle Berechnungen berücksichtigen zudem Schaltjahre und die Sommer-/Winterzeit-Umstellung (DST).