Nachtzuschlag-Rechner
Wie viele deiner Stunden fallen in die Nachtzeit (23:00–06:00 Uhr) und was bringt der Zuschlag? Gib Schicht, Stundenlohn und Zuschlagssatz ein.
Nachtarbeit (23:00–06:00 Uhr): 420 Minuten (7,00 Std)
Zuschlag bei 25%: 26,25 € zusätzlich (3,75 € pro Nachtstunde)
Ein Zuschlag von ~25 % gilt als üblich; § 6 ArbZG verlangt einen „angemessenen“ Ausgleich, ohne feste Prozentzahl.
Nachtarbeit und Zuschlag – die Grundlagen
Als Nachtzeit gilt nach § 2 ArbZG die Zeit von 23:00 bis 6:00 Uhr (in Bäckereien 22:00–5:00 Uhr). Wer dort mehr als zwei Stunden arbeitet, leistet Nachtarbeit. § 6 ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber zu einem „angemessenen“ Ausgleich – wahlweise als Zuschlag auf den Bruttolohn oder als bezahlte freie Tage. Eine feste Prozentzahl schreibt das Gesetz nicht vor; das Bundesarbeitsgericht hat aber Maßstäbe gesetzt.
Üblicher und steuerfreier Zuschlag
| Art der Arbeit | Üblicher / steuerfreier Satz | Grundlage |
|---|---|---|
| Nachtarbeit (20–6 Uhr) | bis 25 % steuerfrei | § 3b EStG |
| Nacht 0–4 Uhr (Beginn vor 0 Uhr) | bis 40 % steuerfrei | § 3b EStG |
| Regelmäßige Nachtarbeit (Dauernacht) | ca. 30 % angemessen | BAG 9.12.2015 |
| Sonntagsarbeit | bis 50 % steuerfrei | § 3b EStG |
| Feiertagsarbeit | bis 125 % steuerfrei | § 3b EStG |
Der Grundlohn ist für die Steuerfreiheit auf 50 € pro Stunde begrenzt. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge können kumuliert steuerfrei bleiben.
Rechenbeispiel: Nachtschicht 22:00 bis 06:00 Uhr
Eine Schicht von 22:00 bis 06:00 Uhr dauert 8 Stunden. In die Nachtzeit (23:00–6:00 Uhr) fallen davon
7 Stunden. Bei einem Stundenlohn von 18 € und 25 % Zuschlag ergibt das:
7 × 18 € × 0,25 = 31,50 € zusätzlicher, steuerfreier Nachtzuschlag – zusätzlich zum normalen Lohn.
Neben dem Zuschlag gilt der besondere Schutz für Nachtarbeitnehmer: Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen (§ 6 Abs. 3 ArbZG) und die Begrenzung der werktäglichen Arbeitszeit auf durchschnittlich 8 Stunden.
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Häufig gestellte Fragen
Hinweis: Dieser Rechner und die Inhalte bieten eine allgemeine Orientierungshilfe auf Basis der angegebenen Annahmen und stellen keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind der jeweils geltende Gesetzestext sowie Tarif- und Arbeitsvertrag.