Gleitzeitkonto-Rechner

Trage Soll- und Ist-Stunden je Wochentag ein und übernimm den Übertrag aus der Vorwoche – der Rechner zeigt dein neues Zeitguthaben bzw. deine Zeitschuld.

Woche: 39,00 Std gearbeitet · Saldo diese Woche −1,00 Std

Neuer Gleitzeitsaldo (inkl. Übertrag): −1,00 Std

So funktioniert ein Gleitzeitkonto

Bei Gleitzeit legen Beschäftigte Beginn und Ende ihrer Arbeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst fest. Das Gleitzeitkonto hält fest, wie viel tatsächlich gearbeitet wurde (Ist-Zeit) im Vergleich zur vertraglichen Vorgabe (Soll-Zeit). Die Differenz ist der Saldo:

Saldo = Σ (Ist-Stunden − Soll-Stunden) + Übertrag aus der Vorperiode

Ein positiver Saldo ist ein Zeitguthaben (Plusstunden), ein negativer eine Zeitschuld (Minusstunden). Guthaben lässt sich meist durch Freizeit („Gleittag“) abbauen, Minusstunden werden nachgearbeitet.

Kernzeit, Gleitspanne und Kappungsgrenzen

  • Kernzeit: Zeitraum mit Anwesenheitspflicht (z. B. 9:00–15:00 Uhr).
  • Gleitspanne: Rahmen mit freier Wahl von Beginn und Ende (z. B. 6:00–20:00 Uhr).
  • Kappungsgrenze: Höchststand des Kontos (z. B. +40 / −10 Stunden). Guthaben darüber kann verfallen.
  • Übertrag: Der Saldo, der in die nächste Woche oder den nächsten Monat mitgenommen wird.

Rechenbeispiel

Eine Woche mit Soll 40 Stunden und Ist 43,5 Stunden ergibt +3,5 Stunden. Kommt ein Übertrag von +6 Stunden aus der Vorwoche hinzu, steht das Konto bei +9,5 Stunden Guthaben. Bei einer Kappungsgrenze von +40 Stunden ist das unbedenklich; ein Gleittag würde das Guthaben um 8 Stunden reduzieren.

Hinweis: Auch bei flexibler Gleitzeit gelten die Höchstarbeitszeit (§ 3), Pausen (§ 4) und die 11-Stunden-Ruhezeit (§ 5) des ArbZG.

Häufig gestellte Fragen

Der Saldo ist die Summe aus (Ist-Stunden − Soll-Stunden) über alle Tage, zuzüglich des Übertrags aus der Vorperiode. Ein positiver Saldo bedeutet Zeitguthaben, ein negativer eine Zeitschuld. Beispiel: 42 Ist-Stunden bei 40 Soll-Stunden ergeben +2 Stunden Guthaben.
Die Kernzeit ist der Zeitraum, in dem Anwesenheitspflicht besteht (z. B. 9:00–15:00 Uhr). Die Gleitspanne (Gleitzeitrahmen) ist der Zeitraum, in dem Beginn und Ende frei wählbar sind (z. B. 6:00–20:00 Uhr). Bei Vertrauensarbeitszeit ohne Kernzeit zählt nur, dass die vereinbarte Leistung erbracht wird.
Das hängt von der Betriebs- oder Tarifvereinbarung ab. Viele Gleitzeitkonten haben Kappungsgrenzen (z. B. maximal +40 / −10 Stunden) und Regeln, wie viel Guthaben in die nächste Periode übertragen werden darf. Was über die Kappungsgrenze hinausgeht, kann verfallen – verbindlich ist die jeweilige Vereinbarung im Betrieb.
Ja. Auch in der Gleitzeit gelten die Grenzen des ArbZG: höchstens 8 Stunden werktäglich (ausnahmsweise 10 mit Ausgleich, § 3), mindestens 30 bzw. 45 Minuten Pause (§ 4) und 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5). Flexibilität bei Beginn und Ende hebt diese Schutzgrenzen nicht auf.
Ein Ampelkonto steuert den Gleitzeitsaldo über Grün-, Gelb- und Rot-Zonen. Grün ist der unbedenkliche Bereich, Gelb signalisiert, dass Guthaben oder Schuld aktiv abgebaut werden sollten, und Rot markiert das Erreichen der Kappungsgrenze, ab der Gegenmaßnahmen verpflichtend sind.
Ja. Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 1 ABR 22/21) müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit systematisch erfasst werden – auch bei Gleitzeit und Vertrauensarbeitszeit. Das Gleitzeitkonto ist die praktische Umsetzung dieser Pflicht.