Wochenarbeitszeit berechnen: Rechner & gesetzliche Regeln 2026
Berechnen Sie Ihre Wochenarbeitszeit einfach mit unserem kostenlosen Stundenzettel-Rechner. Mit allen gesetzlichen Höchstgrenzen und Pausenregelungen nach ArbZG.
1. Interaktiver Wochenarbeitszeit-Rechner (Stundenzettel)
Geben Sie Ihre täglichen Arbeits- und Pausenzeiten für die gesamte Woche ein, um die wöchentliche Nettoarbeitszeit in Stunden und Dezimalstunden exakt zu berechnen.
| Wochentag | Arbeitsbeginn | Arbeitsende | Pause (Minuten) | Netto-Arbeitszeit |
|---|---|---|---|---|
| Montag | 8,00 Std. | |||
| Dienstag | 8,00 Std. | |||
| Mittwoch | 8,00 Std. | |||
| Donnerstag | 8,00 Std. | |||
| Freitag | 8,00 Std. | |||
| Samstag | 0,00 Std. | |||
| Sonntag | 0,00 Std. |
2. Was ist die gesetzliche Wochenarbeitszeit?
In Deutschland legt der Arbeits- oder Tarifvertrag fest, wie viele Stunden Beschäftigte wöchentlich arbeiten müssen (Sollarbeitszeit). Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitkräfte liegt in der Praxis meist zwischen **38 und 40 Stunden**.
Gesetzlich regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die wöchentliche Obergrenze. Das Gesetz geht hierbei von einer **6-Tage-Woche** (Werktage Montag bis Samstag) aus.
3. Die gesetzlichen Höchstgrenzen: Die 48-Stunden-Regel
Nach § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Umgelegt auf 6 Werktage ergibt sich die **gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden**.
Das Gesetz erlaubt jedoch eine vorübergehende Ausweitung auf **bis zu 60 Stunden pro Woche** (10 Stunden täglich an 6 Tagen), wenn ein Ausgleich stattfindet:
Innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen darf die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (also 48 Stunden wöchentlich) nicht überschreiten.
Arbeitgeber müssen durch ein Zeiterfassungssystem sicherstellen, dass diese durchschnittlichen wöchentlichen Obergrenzen konsequent überwacht und eingehalten werden.
4. Wöchentliche Pausenzeiten und Mindestruhe
Wöchentliche Arbeitsstunden sind immer als **Nettoarbeitszeit** zu verstehen. Gemäß § 4 ArbZG müssen Pausenzeiten von Arbeitnehmern/innen eingehalten und von Arbeitgeber/innen unbezahlt abgezogen werden:
- Mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden.
- Mindestens 45 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden.
Zudem haben alle Arbeitnehmer/innen pro Woche Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 36 Stunden, welche in der Regel den Sonntag umschließen muss (wöchentliche Ruhezeit).
5. Wochenarbeitszeit bei gesetzlichen Feiertagen
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Wochentag, an dem Arbeitnehmer/innen regulär hätten arbeiten müssen, gilt das **Entgeltausfallprinzip** nach § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG):
Der Feiertag darf nicht zu einem Lohnausfall führen. Die Sollarbeitszeit der entsprechenden Woche verringert sich automatisch um die Stunden, die an diesem Feiertag angefallen wären. Arbeitnehmer/innen müssen diese Stunden nicht nacharbeiten oder vorarbeiten.
6. Umrechnung von Wochenarbeitszeit in Monatsstunden
Da Monate nicht genau 4 Wochen haben (außer dem Februar in Nicht-Schaltjahren), führt die Multiplikation der Wochenstunden mit 4 zu falschen monatlichen Sollarbeitszeiten. In der Lohnabrechnung wird daher mit dem Faktor **4,35** gerechnet:
Monatliche Arbeitszeit = Wochenarbeitszeit × 4,35 Eine typische 40-Stunden-Woche entspricht somit im Durchschnitt genau 174 Monatsarbeitsstunden (40 × 4,35 = 174).
7. Dienstreisen und Wegezeiten innerhalb der Woche
Die Bewertung von Reisezeiten ist im Arbeitsrecht differenziert. Es gilt die sogenannte **Beanspruchungstheorie**:
- Aktive Arbeit: Reisen Beschäftigte im Zug und arbeiten am Laptop oder fahren sie selbst den Dienstwagen, gilt die gesamte Fahrtzeit als Arbeitszeit und zählt zur Wochenarbeitszeit.
- Passive Reisezeit: Reisen Beschäftigte passiv im Zug oder Flugzeug und lesen ein Buch oder schlafen, gilt dies nicht als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, sofern Arbeitgeber/innen dies nicht ausdrücklich als Arbeitszeit angeordnet haben.
8. Die Pflicht zur wöchentlichen und täglichen Zeiterfassung
Nach dem Grundsatzbeschluss des BAG (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch aufzuzeichnen. Die wöchentliche Aufzeichnung auf Stundenzetteln dient der Nachprüfbarkeit gegenüber Arbeitsschutzbehörden und schützt vor illegaler, unbezahlter Mehrarbeit.
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
10. Fazit: Wochenarbeitszeit genau im Blick behalten
Die Dokumentation der Wochenarbeitszeit sichert die Konformität mit dem Arbeitszeitgesetz und garantiert eine korrekte Lohnabrechnung. Nutzen Sie unseren kostenlosen Wochenstundenrechner, um Ihre Zeiten GoBD-konform zu verwalten.