Tarif-Wochenmodelle im Vergleich

Wie viel bedeutet eine 35-, 38,5-, 39- oder 40-Stunden-Woche pro Tag, Monat und Jahr? Werte auf Basis einer 5-Tage-Woche (Monat = 4,33 Wochen).

ModellWocheTag (5-Tage)Monat (ø)Jahr (brutto)
Standard-Vollzeit
häufigste Vollzeit-Regelung
40,00 Std 8,00 Std 173,20 Std 2080,00 Std
TVöD (öffentlicher Dienst, West)
Bund & Kommunen
39,00 Std 7,80 Std 168,87 Std 2028,00 Std
38,5-Stunden-Woche
z. B. Chemie, viele Tarife
38,50 Std 7,70 Std 166,71 Std 2002,00 Std
IG Metall (Tarifgebiet West)
Metall- & Elektroindustrie
35,00 Std 7,00 Std 151,55 Std 1820,00 Std
Teilzeit (Beispiel)
4-Tage- oder Kurzwoche
30,00 Std 6,00 Std 129,90 Std 1560,00 Std
Teilzeit (Beispiel)
halbe Stelle
20,00 Std 4,00 Std 86,60 Std 1040,00 Std

Wie die Werte berechnet werden

Die Tagesarbeitszeit ergibt sich aus den Wochenstunden geteilt durch 5 Arbeitstage. Für die Monatsstunden gilt: Ein Monat hat im Schnitt 4,33 Wochen (52 ÷ 12), daher Wochenstunden × 4,33 – in der Lohnabrechnung oft mit 4,35 gerundet. Die Jahresstunden (Wochenstunden × 52) sind Bruttowerte ohne Abzug von Urlaub und Feiertagen und dienen nur der groben Orientierung.

Die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt bei 48 Stunden pro Woche. Alle hier gezeigten Tarifmodelle bleiben deutlich darunter. Die tatsächliche tarifliche Wochenarbeitszeit variiert je nach Tarifgebiet, Entgeltgruppe und Betriebsvereinbarung – verbindlich ist stets der jeweils geltende Tarifvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Ein Monat hat im Durchschnitt 4,33 Wochen (52 Wochen ÷ 12 Monate). Multiplizieren Sie die Wochenstunden mit 4,33 – eine 40-Stunden-Woche ergibt rund 173 Monatsstunden. In der Lohnabrechnung wird häufig mit dem gerundeten Faktor 4,35 gerechnet (40 × 4,35 = 174 Stunden).
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit nach ArbZG liegt bei 48 Stunden pro Woche (8 Stunden an 6 Werktagen). Die tarifliche Arbeitszeit ist die im Tarifvertrag vereinbarte Regelarbeitszeit – meist deutlich niedriger (z. B. 35 bis 40 Stunden) und für die betroffenen Beschäftigten verbindlich.
Es gibt keine feste gesetzliche Grenze. Als Vollzeit gilt in der Praxis die im Betrieb oder Tarifvertrag übliche regelmäßige Arbeitszeit – meist zwischen 35 und 40 Wochenstunden. Teilzeit ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) jede Arbeitszeit, die darunter liegt.
Nein. Die Jahreswerte (Wochenstunden × 52) sind Bruttojahresstunden ohne Abzug von Urlaub und Feiertagen. Bei rund 30 Urlaubstagen und Feiertagen liegt die tatsächliche Jahresarbeitszeit deutlich niedriger – bei einer 40-Stunden-Woche etwa bei 1.700 bis 1.800 Stunden.